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AZM Sachverständigenbüro

Häufige Fragen

Antworten zu Unfallgutachten, Kostenübernahme, Besichtigung, Unterlagen und Fahrzeugbewertung.

Wer bezahlt ein Unfallgutachten?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtunfall werden erforderliche und angemessene Gutachterkosten grundsätzlich von der Gegenseite erstattet. Bei Bagatellschäden, einer Mitschuld oder einem Kaskoschaden gelten Besonderheiten. Umfang, Beauftragung und mögliche eigene Kosten sollten deshalb vorher geklärt werden.

Muss ich mit dem Fahrzeug ins Büro kommen?

Eine Besichtigung lässt sich nach Vereinbarung auch am Standort des Fahrzeugs durchführen, zum Beispiel zu Hause oder in einer Werkstatt. Wichtig sind ein sicherer, zugänglicher Platz und geeignete Lichtverhältnisse. Bei Bedarf muss eine Untersuchung auf der Hebebühne oder eine weitere Prüfung eingeplant werden.

Wie schnell bekomme ich einen Termin und das Gutachten?

Den nächsten verfügbaren Besichtigungstermin und einen voraussichtlichen Fertigstellungstermin besprechen wir persönlich. Der Zeitbedarf hängt unter anderem vom Schadenumfang, der Zugänglichkeit des Fahrzeugs und noch fehlenden Unterlagen ab.

Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?

Hilfreich sind die Zulassungsbescheinigung Teil I, vorhandene Unfallfotos, Angaben zum Unfallhergang und gegebenenfalls eine Schadennummer. Unterlagen über Sonderausstattung, Wartung sowie frühere Schäden und Reparaturen können die Bewertung unterstützen.

Reicht bei einem kleinen Schaden ein Kostenvoranschlag?

Bei einem überschaubaren Bagatellschaden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. Ein kleiner Kratzer schließt verdeckte Schäden allerdings nicht aus. Welche Dokumentation angemessen ist, hängt vom konkreten Schadenbild und vom Zweck ab.

Ist ein Wertgutachten dasselbe wie ein Unfallgutachten?

Ein Wertgutachten beschäftigt sich mit dem Fahrzeugwert zu einem bestimmten Stichtag. Ein Unfallgutachten dokumentiert dagegen insbesondere den unfallbedingten Schaden und die für die technische Bewertung relevanten Positionen.

Was gilt bei einem Kaskoschaden?

Bei einem Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug, der über die Kaskoversicherung abgewickelt werden soll, sind die Vertragsbedingungen entscheidend. Stimmen Sie die Beauftragung eines eigenen Gutachters vorher mit Ihrem Versicherer ab.

Kann ich das Fahrzeug schon reparieren lassen?

Vor einer Reparatur sollte geklärt sein, welche Dokumentation zur Beweissicherung benötigt wird. Veränderungen können die spätere Beurteilung erschweren. Notwendige Sicherungsmaßnahmen und die Verkehrssicherheit gehen selbstverständlich vor.

Bekomme ich automatisch alle im Gutachten genannten Beträge ausgezahlt?

Nein. Ein Gutachten liefert eine technische Bewertungsgrundlage. Die Erstattung hängt zusätzlich von Haftung, Abrechnungsart und den Umständen des Einzelfalls ab. Rechtliche Fragen klären Sie bei Bedarf mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.

Allgemeine Informationen für Deutschland. Die konkrete Beurteilung hängt vom Einzelfall ab.

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