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AZM Sachverständigenbüro

Unfallgutachten

Den Unfallschaden nachvollziehbar erfassen: vom sichtbaren Schadenbild bis zu den bewertungsrelevanten Positionen.

Den Schaden nachvollziehbar erfassen

Nach einem Unfall geht es um mehr als die sichtbare Delle. Ein Unfallgutachten dokumentiert den festgestellten Schaden, erläutert die technische Bewertung und schafft eine Grundlage für die weitere Regulierung.

Wir besprechen zunächst den Unfallhergang, den Standort des Fahrzeugs und den Anlass der Begutachtung. Anschließend wird der erforderliche Untersuchungsumfang festgelegt.

Was gehört in ein Unfallgutachten?

  • Fahrzeugdaten, Ausstattung und festgestellter Zustand
  • Schadenbeschreibung und Fotodokumentation
  • Reparaturweg und kalkulierte Reparaturkosten
  • Je nach Fall Wiederbeschaffungswert und Restwert
  • Prüfung einer möglichen merkantilen Wertminderung
  • Voraussichtliche Reparaturdauer und weitere relevante Angaben

Auch die Grenzen der Prüfung gehören dazu

Verdeckte Schäden lassen sich von außen nicht immer sicher erkennen. Hinweise darauf, erforderliche Demontagen oder zusätzliche Messungen werden deshalb berücksichtigt und mit Ihnen abgestimmt. Ein Gutachten sollte Feststellungen und noch offenen Prüfbedarf klar auseinanderhalten.

Wer trägt die Kosten?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtunfall werden erforderliche und angemessene Gutachterkosten grundsätzlich erstattet. Ein Bagatellschaden, eine Haftungsquote oder ein Kaskofall kann zu einer anderen Bewertung führen. Die Beauftragung und mögliche eigene Kosten sollten vorher geklärt werden.

Haftpflicht oder Kasko?

Bei einem Kaskoschaden stimmen Sie die Beauftragung eines eigenen Gutachters zunächst mit Ihrem Versicherer ab. Maßgeblich sind die Vertragsbedingungen.

Was ist jetzt der nächste Schritt?

Halten Sie vorhandene Fotos, die Zulassungsbescheinigung Teil I und gegebenenfalls die Schadennummer bereit. Teilen Sie bei der Kontaktaufnahme mit, ob das Fahrzeug fahrbereit ist und wo es steht.

Hinweise zum Ablauf finden Sie unter Ablauf & Unterlagen. Ein Gutachten ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung zur Haftung oder Durchsetzung von Ansprüchen.

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