Häufige Fragen aus Neu-Isenburg
Können Sie das Fahrzeug an meinem Arbeitsplatz besichtigen?
In vielen Fällen ja – wenn das Fahrzeug dort sicher zugänglich ist und genug Platz für Fotos und Messungen bleibt. Das klären wir bei der Terminvereinbarung.
Die gegnerische Versicherung will einen eigenen Gutachter schicken. Muss ich das annehmen?
Nein. Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. Der Gutachter der Versicherung wird von dieser beauftragt.
Wie schnell bekomme ich das Gutachten?
Das hängt vom Schadenumfang und den Unterlagen ab. Ich sage Ihnen beim Termin, womit Sie rechnen können, und halte Sie auf dem Laufenden.
