Häufige Fragen aus Offenbach am Main
Mein Auto steht an der Straße. Reicht das für die Besichtigung?
Oft ja, wenn das Fahrzeug sicher zugänglich ist. Steht es sehr eng, suchen wir gemeinsam einen besser geeigneten Ort, damit alle Schäden sauber dokumentiert werden.
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung nehmen?
Nein. Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. Für rechtliche Fragen nenne ich Ihnen auf Wunsch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Was brauche ich für den Termin?
Hilfreich sind die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Daten des Unfallgegners und – falls vorhanden – Fotos von der Unfallstelle.
